Staat muss in Katastrophenfällen rasch und angemessen reagieren können

Die geltende Verfassungslage in Österreich bietet zu wenig Möglichkeiten, um auf Krisensituationen und Katastrophenfälle rasch und effizient zu reagieren. Ich unterstütze daher die Forderung von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner nach Festlegung von Regeln, um in Ausnahme- und Krisensituationen zeitweilig eine funktionierende Leitung aller mitwirkenden Kräfte sicher zu stellen.

Derzeit ist verfassungsbedingt keine Verhängung eines Ausnahmezustandes oder nationalen Notstands möglich. Alles, was 1920 nicht voraussehbar war und nicht dezidiert als Bundeskompetenz festgelegt wurde, obliegt automatisch den Ländern. Das betrifft natürlich auch Situationen und Entwicklungen, von denen man 1920 noch nicht ausgehen konnte, wie internationalem Terror, weitflächiges Versagen technischer Infrastruktur und andere unvorhersehbare Katastrophenfälle. Selbst dort, wo es um den Einsatz von Bundesbehörden geht, gibt es auch im Ernstfall keine einheitliche Führung. Vielmehr ist das Innenministerium für die Polizei, der Verteidigungsminister für das Heer, das Kanzleramt für Persönlichkeitsrechte etc. zuständig – ein auch für Verfassungs- und Sicherheitsexperten unbefriedigender Zustand.

Die Flüchtlingssituation im Sommer und Herbst dieses Jahres hat deutlich gezeigt, dass Österreich auf die damit verbundenen Herausforderungen verfassungsmäßig nicht vorbereitet war und diese nur mit Improvisation und viel Hilfe von Nicht-Regierungsorganisationen bewältigt werden konnten. Viel wichtige Zeit ist damals verloren gegangen, weil erst mühsam mit der Opposition die Verfassung angepasst werden musste, um der Innenministerin entsprechendes Handeln zu ermöglichen.

Ich will daher die aktuelle Diskussion um einheitliche und besondere Kompetenzen des Bundes für Ausnahmezustände nicht auf Krisensituationen nach Terroranschlägen eingegrenzt sehen, sondern die Bestimmungen über den Katastrophenschutz generell überarbeiten – wie dies auch im Regierungsübereinkommen vorgesehen ist. Unter „Katastrophen“ sind nämlich nicht nur Naturereignisse zu verstehen, sondern verschiedenste Ausnahmesituationen – unabhängig von der Ursache.

Der Bund braucht bei bundesländer- und nationalstaatlich übergreifenden Gefahrensituationen klare Kompetenzen. Nur so kann der Staat in Ausnahmesituationen rasch und angemessen reagieren, egal ob diese von einem großflächigen Stromausfall, einer Überschwemmung oder von einem Terroranschlag herrühren!