Rede im Nationalrat zur Verwaltungsreform

Nationalrat PortraitsHerr Präsident! Sehr geehrte Frauen Bundesminister! Herr Rechnungshofpräsident! Frau Volksanwältin! Die gesamte Verwaltung bekommt weniger Geld. Das ist ein Teil dieses Sanierungsbudgets und setzt gleichzeitig die entsprechenden Maßnahmen dort, wo die Investitionen auch notwendig sind.

Ich möchte daher ganz zu Beginn gerade denen besonders danken, die dieses Budget auch ermöglichen, die unsere Republik verwalten, die dazu beigetragen haben, dass die Maßnahmen, die wir heute beschließen, hier auch vorgetragen werden können. Das sind nämlich unsere Beamtinnen und Beamten. Ein Danke an all unsere Beamtinnen und Beamten, die darauf verzichten, in den nächsten zwei Jahren ihre Inflation abgegolten zu bekommen! Ein Danke an unsere Beamtinnen und Beamten, die trotz dieser Situation nicht aufhören, für dieses Land zu arbeiten!

Ich möchte mich, wenn wir uns jetzt genau dem Kapitel „Oberste Organe und Bundeskanzleramt“ zuwenden, hier auch einen besonderen Dank für die Form der Zusammenarbeit, die wir im Verfassungsausschuss haben, aussprechen. Da möchte ich mich ganz bewusst von manchen Vorrednern unterscheiden und gegenüber den Zuhörerinnen und Zuhörern klar zum Ausdruck bringen, dass in diesem Hause auch viel konstruktive Arbeit gemacht wird. Ich möchte mich ganz besonders bei den Verfassungssprechern bedanken, bei meinem Kollegen Wittmann, auch bei Kollegen Stefan, meinem Vorredner, bei Frau Kollegin Musiol und bei Herrn Kollegen Scheibner!

Es ist so, dass viele aufgrund der Boulevardmedien vielleicht nicht mehr mitbekommen, dass hier konstruktive Arbeit geleistet wird. In diesem Ausschuss ist es uns gemeinsam mit Herrn Staatssekretär Ostermayer, den ich hier auch noch lobend erwähnen möchte, gelungen, viele Vorschläge auch einstimmig in diesem Haus zu verabschieden.
Es wurde hier auch schon die Verwaltungsgerichtsbarkeit erwähnt, die von vielen Experten dieses Landes ganz bewusst als die größte Verfassungsreform in der Zweiten Republik dargestellt wurde. Für diese Verfassungsreform in der Zweiten Republik haben die Beamtinnen und Beamten des Bundeskanzleramtes am vergangenen Wochenende dies, nämlich das Verfahrensrecht, erarbeitet.
Das ist nicht selbstverständlich, und es wird von vielen wahrscheinlich nicht erwartet, dass hier so viel gearbeitet wird. Daher möchte ich einen ganz besonderen Dank auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verfassungsdienstes richten, an die Mitarbeiter des Kabinetts von Staatssekretär Ostermayer und von Vizekanzler Spindelegger, die es ermöglicht haben, dass das noch am Dienstag in der Regierung beschlossen werden konnte und nun hierher ins Hohe Haus kommt, und ihnen ein herzliches Danke sagen!

Meine Damen und Herren, wir haben mit diesen Verwaltungsreformmaßnahmen in der letzten Zeit unter anderem Folgendes beschlossen: verstärkte Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit in Gemeindekooperationen, indem die Gemeinden durch erweiterte Möglichkeiten von Gemeindeverbänden zusammenarbeiten können und damit Synergien und Einsparungen möglich sind.

Im Bereich Volksanwaltschaft haben wir dieses Haus zu einem Menschenrechtshaus der Republik gemacht, indem wir das UN-Protokoll gegen Folter und erniedrigende Behandlung, OPCAT, umgesetzt haben. Seit 1. Juli ist dieses Menschenrechtshaus in der Volksanwaltschaft nun auch wirklich tätig.
Wir haben mit der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle rund 120 weisungsfrei gestellte Berufungssenate und Sonderbehörden abgeschafft und sie durch elf Verwaltungsgerichte, nämlich in jedem Bundesland eines und zwei auf Bundesebene, ersetzt.
Meine Damen und Herren! Dieses Vorhaben ist nach dem EU-Beitritt wahrscheinlich die bedeutsamste Verfassungsänderung in der Zweiten Republik. Wir sichern damit eine schlanke Struktur. Wir sichern Übersichtlichkeit; die Menschen wissen, wo sie sich in Zukunft in Verwaltungsangelegenheiten beschweren können. Wir schaffen für jede Behörde, die nun weniger tätig sein wird, Synergien und Verbesserungen. Wir senken durch die Verwaltungsgerichte die Verfahrensdauer auf durchschnittlich drei bis sechs Monate. Die Höchstgerichte können sich wieder auf ihre Kernfunktionen, Schutz der Verfassung und der Grundrechte sowie Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung, konzentrieren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit diesen Gesetzen schaffen wir unabhängige Entscheidungen für die Bürgerinnen und Bürger. Der Rechtschutz wird verbessert, unabhängige Richter werden vermehrt eingesetzt. Wir sichern den Rechtsstaat und schaffen damit einen wichtigen Schritt in Richtung Objektivität, Transparenz und Sachlichkeit.