Leistung zahlt sich aus bei Neuregelung der Staatsbürgerschaft

“Integration durch Leistung ist das Leitmotiv, unter das man die neuen Kriterien zur Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft stellen kann”, sagte ÖVP-VerfassungssprecherWolfgang Gerstl heute, Dienstag, als Reaktion
auf die Einigung zum Begutachtungsentwurf hinsichtlich der Vergabe neuer Staatsbürgerschaften, zu der er Staatssekretär Kurz ausdrücklich gratulierte. Die Vergabe eines österreichischen Reisepasses solle bereits nach sechs anstatt wie bisher zehn Jahren möglich sein, wenn der Antragsteller besonders gut integriert ist.

Deutsch als Fremdsprache auf Maturaniveau (B2) und ein gesicherter Lebensunterhalt über die vergangenen sechs Jahre würden in Hinkunft ausreichen, die besonders vorbildhafte Integration nachzuweisen. Sollten die Deutschkenntnisse nur Mittelschulniveau (B1) erreichen, so bedürfe es neben des gesicherten Lebensunterhalts zusätzlich des Nachweises einer nachhaltigen persönlichen Integration in Form einer ehrenamtlichen Arbeit oder der beruflichen Beschäftigung im Bildungs-, Sozial- oder Gesundheitsbereich. “Für den Fall, dass die nachhaltige persönliche Integration nicht nachgewiesen werden kann, bleibt es beim Staatsbürgerschaftstest nach einer Aufenthaltsdauer von mindestens zehn Jahren”, so Gerstl weiter, der darauf hinwies, dass der neue Staatsbürgerschaftstest weniger historisches Faktenwissen abfragen, sondern Wertebewusstsein und gesellschaftliches Miteinander in den Vordergrund rücken wird. “Mit den neuen Regeln wird ein weiterer Anreiz geschaffen, sich durch eigenes Zutun verstärkt in die österreichische Gesellschaft zu integrieren”, so Gerstl, der abschließend festhielt, dass “die Kenntnis der deutschen Sprache elementar für die Integration in die österreichische Gesellschaft ist.”