Grüne treten Opfer- und Grundrechte mit Füßen

Nationalrat PortraitsDie Grünen sind kein Vorbild im Umgang mit Staatsgrundrechten, Opferrechten und Beschuldigtenrechten. Mit einem Geschäftsordnungstrick versuchen sie, an sich geheime Akten aus dem Untersuchungsausschuss – entgegen den einschlägigen Bestimmungen der Verfahrensordnung des Untersuchungsausschusses zu veröffentlichen. Insbesondere der Opferschutz und der Schutz der Beschuldigtenrechte sind aber zentrale staatspolitische Interessen, die mit einem geheimen Ermittlungsverfahren geschützt werden.Selbst Menschenrechte sind also für die Grünen keine Schranke, wenn es darum geht, mittels Skandalisierung und Kriminalisierung Aufmerksamkeit zu erregen!

Glawischnig soll sich bitte von Pilz in seinem Drängen nach Öffentlichkeit, das augenscheinlich durch den Kampf um eine Fortsetzung seiner parlamentarischen Karriere motiviert ist, nicht weiter ins Unrecht treiben lassen und Grundrechte verletzen. Dass sich Pilz und Co anmaßen, selektiv Ermittlungsakten bestimmter Personen zu veröffentlichen, ist einer erwachsenen Demokratie einfach nicht würdig. Die Grünen sehen sich gleichzeitig in der Rolle von Staatsanwalt und Richter und leben damit die mittelalterliche Inquisition weiter fort. Zum Glück habe sich in Österreich aber nicht die Grüne, sondern die moderne Staatsordnung durchgesetzt, deren wichtigster Grundsatz die Trennung von Legislative, Exekutive und Judikative sei. “Wir können stolz auf unsere unabhängige Justiz sein, die unter Ministerin Beatrix Karl unbeirrt arbeitet, wie ja auch die Verurteilungen in Kärnten jüngst bewiesen haben. An die Grünen kann ich nur appellieren, nicht auf dem Rücken des österreichischen Justizsystems politisches Kleingeld zu wechseln.

mehr dazu: Rede im Nationalrat zur Veröffentlichung geheimer Prozessakten durch die Grünen