Etwas zwischen Leiden und Giftspritze

Wenn seine Zeit gekommen ist, gibt es wohl niemanden, der nicht schmerzfrei, angstfrei und in guter Umgebung sterben möchte. Aber geht das überhaupt? Viele glauben, dass es nicht möglich ist, das sicherzustellen und meinen daher, mit einer Verkürzung besser dran zu sein, als wenn sie bis zum letzten Atemzug leben.

Mein Kollege im Nationalrat, Franz-Joseph Huainigg und ich sind dorthin gegangen, wo die Menschen wissen müssen, wie es ist, am Ende des Lebens – ins Hospiz der Caritas Socialis am Rennweg in Wien. Hunderte Menschen sind dort schon ihren letzten Weg gegangen. Der ärztliche Leiter Dr. Karlheinz Wiesinger hält fest, dass er seit 1997 im Hospiz arbeite und noch nie von einem Patienten den Wunsch nach vorzeitigem Sterben gehört habe, nachdem ihm die Schmerzen genommen wurden. Warum aber ist das so?

Franz-Joseph Huainigg und Wolfgang Gerstl bei der Vorstellung der Broschüre “An der Hand” im Hospiz am Rennweg

Franz-Joseph Huainigg und Wolfgang Gerstl bei der Vorstellung der Broschüre “An der Hand” im Hospiz am Rennweg

„Seit ich hier bin, hatte ich noch keine Schmerzen und man hat mir versprochen, dass ich auch nie welche haben werde“, sagte mir eine Patientin mit Krebs im Endstadium und spricht damit die Palliativmedizinische Betreuung (Schmerzbekämpfung) an. Es ist heute möglich in beinahe allen Fällen Schmerzfreiheit sicherzustellen und daher ist es Franz-Josephs und mein erstes Ziel, die palliativmedizinische Versorgung für jeden Menschen in Österreich zu gewährleisten.

Das zweite Ziel heißt Reduzierung der Angst durch Hospizbegleitung. Jene Patientin erklärte es mir so: „Ich kann zu jeder Tages- und Nachtzeit immer jemanden rufen. Es ist immer jemand da, mit dem ich reden kann.“ Auch wenn sie nicht reden wollte, war sie oft trotzdem froh darüber, nicht alleine zu sein. Wer Menschen um sich hat – Angehörige, aber manchmal auch neutrale Außenstehende – mit denen er sich austauschen kann, der kann seinen Abschied besser vorbereiten und ihn sich dadurch leichter machen.

Auch wenn diese beiden Ziele erreicht werden, wird es immer noch Menschen geben, die einen gesetzlichen Sanktus für die Giftspritze haben wollen. Denn es kann immer den einen oder anderen Sonderfall geben, bei dem nicht alle Schmerzen gestillt werden können oder der mit niemandem reden will. Zumindest theoretisch, denn Ärzte und Pfleger im Hospiz kennen solche Fälle nicht.

Nun, es ist nicht meine Aufgabe, einzelnen Menschen etwas vorzuschreiben. Schon gar nicht, wie sie die letzten Stunden ihres Lebens verbringen sollen. Aber es ist sehr wohl meine Aufgabe, Menschen zu davor zu bewahren, ohne ihr Verlangen getötet zu werden. Und leider zeigen Studien aus den Niederlanden genauso wie aus Belgien, dass genau das passieren würde. Eine wissenschaftliche Studie belegt diese Fälle für Belgien und führt die zynische Begründung der mit der Tötung befassten Ärzte an: „Die Diskussion darüber hätte dem Patienten geschadet“.

Die Legalisierung öffnete dem Missbrauch die Tür. Kontrolle ist schwer möglich und eine Überprüfung, ob alles ordnungsgemäß ablief, erfolgt immer erst dann, wenn der Mensch bereits getötet wurde. Der holländische Prof. Theo Boer war ein Befürworter der Sterbehilferegelung und saß in einer der Ethikkommissionen, die die Tötungen überwachen sollten. Heute warnt er eindringlich: „Wir haben uns geirrt, schrecklich geirrt!“. Mit einer Steigerungsrate von 15% jedes Jahr befürchtet er, wird die Tötung auf Verlangen bald die vorherrschende Todesursache für Krebspatienten sein und etliche „Hilfsorganisationen“ kampagnisieren bereits für eine weitere Reduktion der gesetzlichen Hürden auf dem Weg zur Giftspritze. Es wäre fatal, wenn wir in Österreich versuchen würden, an eine über 10 Jahre alte Entwicklung anzuschließen, wenn in deren Herkunftsländern bereits von vielen eine Umkehr gefordert wird.

Deshalb ist auch die rechtliche Absicherung so wichtig. Hier stellt sich das Problem, dass die österreichische Verfassung die Menschenrechte nur aus der Menschrechtskonvention bzw. aus der EU-Grundrechtscharta kennt. Wir haben keine nähere Definiton, was die Würde des Menschen z.B. im Zusammenhang mit Tötung auf Verlangen bedeutet. Wenn wir aber unsere Werte nicht selbst definieren, dann sind wir auf die Auslegungen europäischer Richter angewiesen. Und das wird mehr und mehr zum Glücksfall: Die Menschenwürde steht zum Beispiel in Portugal in der Verfassung und auch in Belgien. In Portugal wird die Tötung auf Verlangen als Mord qualifiziert, in Belgien ist sie unter Einhaltung einiger Auflagen legal. So vielfältig sind die Auslegungsvarianten in Europa.

So bräuchten wir nur den Vorschlag aus dem Verfassungskonvent von 2004, bei dem alle Parteien (mit Ausnahme der FPÖ) eine ähnliche Bestimmung vorgeschlagen haben: „Tötung auf Verlangen ist gesetzlich zu verbieten“. Wenn der österreichische Gesetzgeber diesen Spielraum aber nicht nutzt, kann es uns ganz schnell passieren, dass der §77 StGB aufgehoben werden muss und Sterbehilfe auf einmal ganz legal ist, obwohl das doch keine Partei im Parlament wirklich wollte. Denn niemand soll glauben, dass nach einem Judikat eines europäischen Gerichtshofes politisch noch eine Verfassungsänderung zum Schutze des Lebens möglich sein wird.  Alle diese Aspekte werden Thema in der parlamentarischen Enquete „Würde am Ende des Lebens“ sein. Sie wird Empfehlungen erarbeiten, die anschließend in Gesetzen umgesetzt werden sollen. Franz-Joseph Huainigg und ich haben begleitend dazu die Homepage www.anderhand.at gestartet, auf der unterschiedliche Aspekte dieser Materie von verschiedenen Experten beleuchtet werden. Unter anderem finden Sie dort die Details zu der oben erwähnten belgischen Studie und einen Link zum Text des holländischen Professors.

Wir haben auch eine Broschüre mit gekürzte Versionen derselben Texte der Homepage produziert, welche gerne unter wolfgang.gerstl@parlament.gv.at oder 01-40110-4645 (vormittags) bestellt werden.