ESM Teil1: Was der ESM ist, darf und nicht darf

Die Diskussion zum ESM war geprägt von Kraftausdrücken und Unwahrheiten, die meist in einer Lautstärke dargeboten wurden, dass dem teilweise nur schwer zuzuhören war. Auch mit der Inseratenkampagne und dem ZIB2 Interview von Frank Stronach wurde die Stimmung mit falschen Behauptungen weiter aufgeheizt. Wahrscheinlich gibt es auch unter Euch/Ihnen viele, die dem ESM zumindest skeptisch gegenüber stehen. Ich möchte hier deshalb klarstellen, was der ESM ist und was er nicht ist, was er darf und was er nicht darf.

Ich zähle zunächst einfach meine Entgegnungen zu den vielfältigen Vorwürfen auf. Im Anschluss kommen meine Begründungen:

  • Der ESM ist eine internationale Finanzinstitution und ist dem Internationalen Währungsfond nachempfunden. Er soll ähnliche Aufgaben auf europäischer Ebene erfüllen, insbesondere die Liquidität seiner Mitglieder im Notfall sicherstellen. Er hat nicht die Aufgabe, die Schulden einzelner Länder zu übernehmen, sondern soll nur Liquiditätsengpässe überbrücken.
  • Der Beschluss für den ESM war kein Beschluss für eine weitere konkrete Hilfe für ein bestimmtes Land, sondern ein Beschluss zur Schaffung einer neuen Institution, deren Regelwerk künftig notwendige Hilfszahlungen in geregelten Bahnen möglich macht.
  • Es gilt für jede mögliche Entscheidung, die das Führungsgremium des ESM fällen kann und die einen Kapitalabruf Österreichs zur Folge hätten, das Einstimmigkeitsprinzip! Wir haben also immer ein Vetorecht!
  • Das dringliche Abstimmungsverfahren, bei dem das Einstimmigkeitsprinzip außer Kraft gesetzt ist (hier reichen 85% der Stimmanteile), gilt nicht für Beschlüsse, die Österreich zu Mehrzahlungen verpflichten würden!
  • Der ESM untersteht der Gerichtsbarkeit des Europäischen Gerichtshofs.
  • Das Recht des ESM Direktoriums Geld abzurufen, welches binnen 7 Tage überwiesen sein muss, bezieht sich AUSSCHLIEßLICH auf bereits zugesagtes Geld!
  • Die Immunität der Angestellten des ESM ist wesentlich schwächer ausgestaltet als jene der UNO Angestellten und betrifft nur Amtshandlungen.
  • Die Finanzministerin muss sich für jeden Beschluss im ESM, der eine Gefahr für Österreich darstellen könnte, vorher im Parlament eine Genehmigung holen! Die Diskussion dazu kann im Nationalrat geführt werden und ist damit öffentlich! In Verbindung mit dem Vetorecht gegen Haftungserhöhungen ist damit nicht nur Verfassungskonformität hergestellt, sondern eine demokratische Einbindung sichergestellt, wie es sie bei kaum einer anderen internationalen Organisation gibt!
  • Ein Austritt aus dem ESM ist rechtlich möglich!
  • Wir sichern damit den Kernabsatzmarkt unserer Exportwirtschaft und damit 100.000ende Arbeitsplätze!

Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass die Gründung einer Institution, die über so viel Geld verfügen wird wie der ESM auf einiges Unbehagen stößt und finde es gut, dass dabei ganz genau auf die Details des Vertragstextes geachtet wird. Dabei entkräften sich die meisten Vorwürfe sehr schnell.

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