Erstmals wird Bundeshymne samt Melodie und Text gesetzlich verankert

In der heutigen Sitzung des Verfassungsausschusses wird neben anderen Punkten auch die Änderung der Bundeshymne beraten und voraussichtlich auch beschlossen. Grundlage ist ein Initiativantrag von ÖVP, SPÖ und den Grünen. “Die – auch sprachliche – Gleichstellung von Frauen und Männern ist gelebte Realität und Selbstverständlichkeit geworden. Mit der Änderung der Bundeshymne tragen wir dem Rechnung”, sagte ÖVP-Verfassungssprecher Abg. Mag. Wolfgang Gerstl dazu im Vorfeld der Sitzung.

Damit wird erstmals (!) die komplette Bundeshymne in einem Bundesgesetz verankert. Bis jetzt gab es darüber nur einen Ministerratsbeschluss aus dem Jahr 1947. Somit steht nun die gesamte Bundeshymne samt Melodie und neuem Text mit Töchtern und Söhnen und Jubelchören in einem Gesetz festgeschrieben, erläuterte Gerstl.

Konkret wird mit dem heutigen Initiativantrag gegenüber der bislang geltenden Hymne geändert: die beiden Wörter “bist du” in der ersten Strophe werden durch die Wörter “große Töchter und” sowie das Wort “Bruderchöre” in der dritten Strophe durch das Wort “Jubelchören” ausgetauscht, so Gerstl. “Diese Änderungen führen zu einer geschlechtergerechten Formulierung der Bundeshymne.” Finanzielle Auswirkungen dieser Regelung gibt es nicht, da die geänderte Bundeshymne, insbesondere in Schulbüchern, erst mit einer Neuauflage übernommen werden soll.